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Liebe Gäste, 

ab dem 1. August 2025 erhebt die Stadt Essen eine Beherbergungssteuer für bezahlte Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Campingplätze und ähnlichen Unterkünften. Die Steuer wird vom Beherbergungsbetrieb einbehalten und an die Stadt Essen abgegeben.

Besteuert wird der Bruttoübernachtungspreis (inklusive Umsatzsteuer, ohne Zusatzleistungen wie zum Beispiel Endreinigungs, Strom uvm.).

Die Steuer beträgt:

  • 5 Prozent vom Übernachtungspreis
  • höchstens 9 Euro pro Person und Nacht

Sie wird vom Betrieb direkt an die Stadt übergeben und ist auf Ihrer Rechnung gegebenenfalls gesondert ausgewiesen.


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